Ergänzung zu den Pachtverträgen und den Allgemeinen Vertragsbedingungen

Ergänzung zu den Pachtverträgen und den Allgemeinen Vertragsbedingungen
Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage)
Eine PV-Anlage mit einer Leistung von 840 Watt Wechselrichter (Balkonkraftwerk) kann auf
jedem Platz installiert werden, wenn folgende bauliche Möglichkeiten bestehen:

  • Der Montageplatz oder der Einbau ist bei der Campingverwaltung zur Genehmigung
    vorzulegen.
  • Die maximale Gebäudehöhe mit PV-Anlage darf die Höhe von 3,60 Meter nicht überschreiten.
  • Die Abstände zu Nachbarpachtplätzen dürfen 1,5 Meter nicht unterschreiten.
    Diese Anlagen brauchen keine Genehmigung durch den Stromversorger.
    Die Anlagen müssen im Marktstammdatenregister selbst eingetragen werden.
    Ein Nachweis hierüber ist der Verwaltung vorzulegen.
    Die Anlagen dürfen nur zur Eigenversorgung verwendet werden.
    Außerdem muss der Energiezähler des jeweiligen Platzes gegen einen Zähler
    mit Rücklaufsperre getauscht werden.
  • Die Kosten für den Zähler trägt der Pächter.
  • Eine Einspeisevergütung wird nicht gewährt.
  • Ist die Anlage montiert und angeschlossen, muss diese vor der Inbetriebnahme von
    entsprechendem Fachpersonal geprüft und der Campingverwaltung angezeigt werden.
    Erst nach deren Genehmigung kann die Anlage in Betrieb genommen werden.
    Eine Batteriespeicheranlage ist aus brandschutz- und umwelttechnischen Gründen nicht erlaubt.
    Die PV-Anlagen können erst nach Fertigstellung der neuen Stromversorgung installiert und in Betrieb
    genommen werden. Bis Ende 2024 soll auch die DIN VDE V 0126-95 vorliegen.
    Nach derzeitigem Stand gehen wir von Ende 2025 aus. Ab Januar 2025 können Anträge in der
    Verwaltung abgegeben werden.
    gez. Peter Duzak Geschäftsführer
    Stand 15.08.2024

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert