Ergänzung zu den Pachtverträgen und den Allgemeinen Vertragsbedingungen
Ergänzung zu den Pachtverträgen und den Allgemeinen Vertragsbedingungen
Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage)
Eine PV-Anlage mit einer Leistung von 840 Watt Wechselrichter (Balkonkraftwerk) kann auf
jedem Platz installiert werden, wenn folgende bauliche Möglichkeiten bestehen:
- Der Montageplatz oder der Einbau ist bei der Campingverwaltung zur Genehmigung
vorzulegen. - Die maximale Gebäudehöhe mit PV-Anlage darf die Höhe von 3,60 Meter nicht überschreiten.
- Die Abstände zu Nachbarpachtplätzen dürfen 1,5 Meter nicht unterschreiten.
Diese Anlagen brauchen keine Genehmigung durch den Stromversorger.
Die Anlagen müssen im Marktstammdatenregister selbst eingetragen werden.
Ein Nachweis hierüber ist der Verwaltung vorzulegen.
Die Anlagen dürfen nur zur Eigenversorgung verwendet werden.
Außerdem muss der Energiezähler des jeweiligen Platzes gegen einen Zähler
mit Rücklaufsperre getauscht werden. - Die Kosten für den Zähler trägt der Pächter.
- Eine Einspeisevergütung wird nicht gewährt.
- Ist die Anlage montiert und angeschlossen, muss diese vor der Inbetriebnahme von
entsprechendem Fachpersonal geprüft und der Campingverwaltung angezeigt werden.
Erst nach deren Genehmigung kann die Anlage in Betrieb genommen werden.
Eine Batteriespeicheranlage ist aus brandschutz- und umwelttechnischen Gründen nicht erlaubt.
Die PV-Anlagen können erst nach Fertigstellung der neuen Stromversorgung installiert und in Betrieb
genommen werden. Bis Ende 2024 soll auch die DIN VDE V 0126-95 vorliegen.
Nach derzeitigem Stand gehen wir von Ende 2025 aus. Ab Januar 2025 können Anträge in der
Verwaltung abgegeben werden.
gez. Peter Duzak Geschäftsführer
Stand 15.08.2024
